Description | Johann Daniel Herz d.J. (um 1722-1792), Sohn des Augsburger Kupferstechers und Kunstverlegers Johann Daniel Herz d. Ä. (1693—1754) erlangte die Nobilitierung als »von Herzberg« durch gute Beziehungen zum Kaiserhof. Bereits 1751 erhielt Johann Daniel Herz d.J. ein kaiserliches Privileg zum Druck einer Sammlung von Bildnissen hoher Persönlichkeiten. Da die Kosten jedoch seine finanziellen Möglichkeiten überstiegen, erfolgte der Zusammenschluss mit anderen Künstlern zu einer gesellschaftlichen Vereinigung unter dem Namen Artium liberalum Societas, auf die das Druckprivileg 1753 ausgeweitet wurde. Mit der Erweiterung dieses Privilegs erfolgte die Konstituierung der Gesellschaft der freien Künste zunächst als Privatgesellschaft und zum Schutz gegen Vervielfältigung ihrer Erzeugnisse. Johann Daniel Herz d. Ä. wurde zum Präsidenten der Gesellschaft gewählt, sein Sohn übernahm die Leitung des gesellschaftlichen Verlags. Anlass zu der nach dem Tod des Vaters 1755 durch Johann Daniel Herz d.J. erfolgten Gründung der Kaiserlichen Franciscischen Akademie der freien Künste und Wissenschaften war der Versuch, die Kupferstecher gegen die Verleger, die zum größten Teil Mitglieder der Städtischen Kunstakademie waren, zu vereinigen. Da sich der Rat auf die Seite der Verleger stellte, suchte Herz Schutz beim Kaiser. Mit der Gründung der in Augsburg nur geringe Bedeutung erlangenden Franciscischen Akademie trat Herz bewusst in Konfrontation zu der bereits bestehenden Reichsstädtischen Kunstakademie und zum Stadtregiment. Als Künstler und Stecher erlangte Johann Daniel Herz d.J. nicht die Bedeutung seines Vaters, doch als Unternehmer gelang es ihm, eine Reihe auswärtiger Künstler und Kunstgelehrter (wie Winckelmann, Gottsched, Rugendas) zumindest zeitweise für die Akademie zu gewinnen. (http://www.stadtarchiv.augsburg.de/index.php?id=29086) |