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  23 Datensätze gefunden
Titel/DarinZeitraumStufeSignaturAP  
Resultate 1 - 10 von 23 (0,05s)
Bestellbar Biographisches Material und Vorbereitungen zu einer Publikation über Hans von Rütte (ca. 1500-1558)
Darin:
Korrespondenz der Herausgeberin Friederike Christ-Kutter mit Hans von Rütte-Mundler und Ruth Bietenhard. Artikel von Friederike Christ-Kutter, 1998. Beitrag von Ruth Bietenhard im 'Stübli' in 'Der Bund', 2001.
1994 - 2001Akten/Dossier/Grafik/Bandteil/Korrespondenz N Ruth Bietenhard 75 Lokalisiert die VE im Archivplan
Bestellbar Satzungen der Stadt Bern mit der Vorrede von Hans von Rütte von 1539
Darin:
Fortgesetzt bis 19. Oktober 1563
1539 - 19.10.1563Akten/Dossier/Grafik/Bandteil/Korrespondenz Mss.h.h.IV.92 (3) Lokalisiert die VE im Archivplan
Bestellbar Berner Stadtsatzung
Darin:
Abschrift der Stadtsatzung von Hans von Rütte von 1539, mit Fortsetzungen und Zusätzen bis 1611. Geschrieben von "Bendicht Wyler, Schryber zu Worb uff Meyen im 1613 jar".
1613Konvolut/Codices/Bände Mss.h.h.III.236 Lokalisiert die VE im Archivplan
Bestellbar Berner Stadtsatzung
Darin:
Von Hans von Rütte, 1539. Original-Doppel. Vorrede von H. v. Rütte mit hübscher Initiale. Auf den ersten Blättern ein Register. Nach der Vorrede: "Nun volgendt des ersten ordnungen und statuten von der form des rechten gemacht. Nun volget die form der rechtsfertigung umb ansprachen zytlich gut betreffent." Mit einem Zusatz vom 2. März 1543, von anderer Hand. "Form der rechten umb erverlezliche Zureden. Kundtschaft. Wie man umb geltschulden, so beid parthyen vor gricht erschinent, richten soll. Form der landtagen, so man an der Crützgassen umb todtschlag richtet. Harnach volgend bruch und alt harkommenheiten zytlich güter, erb und eigen beträffend. Ehe. Erstlich volget der frowen recht in Erben. Der mannen recht in erben. Der kinden recht in erben." Mit einer Tafel über die Verwandtschaftsgrade, von späterer Hand. "Wär ordnungen machen und testiren mögen. Ordnungen und satzungen der buwen halb angesehen, Der steinbrechern ordnung. Ordnung der steinen halb von Ostermundigen gemachet. Von den steinen us der sanntfluh. Durch welchen, wie und was gstalt die frevenheiten in der statt Bern und der selben gricht betragen sollen rechtlich gevertiget werden". Mit einem spätern Zusatz von 1543. "Straffen der begangenen frevlen. Uberclegten. Zum anderen volgend straffen der freflen, so ein person an der anderen Eeren, lybs und guts halb begat und handlet. Jetz volgent straffen der frefflen, so ein person an jemants lyb handlet. Nun volgend straffen der bösen handlungen, so in kriegen durch jemants fürgnommen werden." Mit einem spätern Zusatz ohne Datum. "Straffen der fräfflen, so an oder in biderber lüten güteren verschuldet werden. Nun folgent straffen der frefflen, so ein person für sich selbs begath. Zuletzt werdent harnach beschryben deren straffen, so an einer statt Bern und iren zugehörden Eynung begond. Bannhölzer". Zwei Drittteile des Bandes unbeschrieben. 1672 im Besitz des Herrn Manuel de Cronay
1539Konvolut/Codices/Bände Mss.h.h.III.265 Lokalisiert die VE im Archivplan
Bestellbar Berner Stadtsatzung und Chorgerichtssatzung
Darin:
I. Register zur Stadtsatzung. Handfeste. Alte Satzungen. Stadtsatzung von 1539 mit der Vorrede von H. v. Rütte. "Nun folgendt des erstern Ordnungen und Statuten von der form des rechtens gemachet". II. Chorgerichtssatzung. Register. Satzung mit "Vorrede" vom 21. September 1533
16. Jh.Konvolut/Codices/Bände Mss.h.h.XI.28 Lokalisiert die VE im Archivplan
Bestellbar Handfeste. Stadtsatzung von Bern, 1539, zusammengestellt durch Hans in der Rütte; Ordnung und Satzung des Ehegerichts, 1533
1533 - 1539Konvolut/Codices/Bände Mss.h.h.XII.202 Lokalisiert die VE im Archivplan
Bestellbar Stadtsatzung von 1539, zusammengestellt durch Hans von Rütte
Darin:
Anfangs die Handfeste. Am Schluss Ordnung und Satzung des Ehegerichts, 1533. Gedrucktes Titelblatt von 1575
17. Jh.Konvolut/Codices/Bände Mss.h.h.XII.205 Lokalisiert die VE im Archivplan
Bestellbar Stadtsatzung von 1539, zusammengestellt durch Hans von Rütte
17. Jh.Konvolut/Codices/Bände Mss.h.h.XII.207 Lokalisiert die VE im Archivplan
Bestellbar Brief von Hans von Rütte an Joh. Rust
Darin:
Original
15.03.1549Akten/Dossier/Grafik/Bandteil/Korrespondenz Mss.h.h.XII.288 (2) Lokalisiert die VE im Archivplan
Bestellbar Rechtsvorschriften, gesammelt von Hans v. Rütte, von 1541, 1546, 1547, die meisten ohne Datum
s. d. (sine dato)Akten/Dossier/Grafik/Bandteil/Korrespondenz Mss.h.h.XIV.101 (3) Lokalisiert die VE im Archivplan

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Deskriptor(en)Rütte, Hans von (ca. 1500-1558) (Personen\Natürliche Personen\R)
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