|
VA BK Verwaltungsarchiv Burgerkanzlei, 1543-2018 (Bestand)
Ref. code: | VA BK |
Title: | Verwaltungsarchiv Burgerkanzlei |
Creation date(s): | 1543 - 2018 |
Bestandesgeschichte / Charakterisierung: | Der Bestand: Die Burgergemeinde begann schon in den 1920er-Jahren damit, vereinzelt Dokumente in die Stadtbibliothek zu geben. Diese erhielten damals Mss.h.h.-Signaturen. Grössere Ablieferungen gab es jedoch erst seit den 1990ern, als sich die Burgerbibliothek zum Gemeindearchiv entwickelte. Heute sind alle Dokumente in einem Bestand zusammengefasst und mit VA BK-Signaturen versehen. Über das Feld „Alte Signatur“ in der Datenbank ist diese Umsignierung nachvollziehbar. Seit 1985 sind Registraturpläne in Gebrauch; allerdings wurden die Akten in der Kanzlei nicht konsequent danach geordnet und beschriftet. Die entsprechenden Positionen sind ebenfalls im Feld „Alte Signatur“ mit der entsprechenden Nummer und dem Zusatz „RP“ erfasst. Alte Signaturen ohne Zusatz beziehen sich auf das provisorische Inventar von 1994. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass viele Titel im vorliegenden Inventar nicht mehr auftauchen, weil der Inhalt einer ganzen Anzahl von Schachteln und Dossiers nicht dem darauf stehenden Titel entsprach. Das Archiv wurde nicht nachträglich nach dem System eines der Registraturpläne geordnet. Der Aufbau des Bestandes richtet sich nach der Behördenstruktur. Nach der Ausscheidung von 1852 wurde das Archiv auf Stadt und Burgergemeinde aufgeteilt. Folgende die Burgergemeinde betreffende Dokumente verblieben im Stadtarchiv: Gemeind-Kammer-Manual (A 232-A 237) Gemeinde-Kammer 1798-1803 (A 238-239) (Akten) Manual der Finanzkommission der Gemeinde-Kammer 1799-1803 (A 315) Manuale der Finanzkommission 1803-1852 Manuale des Stadtrates 1803-1817 Manuale der Stadtverwaltung 1817-1832 Manuale des Rats der Zweihundert 1817-1831 Manuale des Stadtrates 1831-1832 Manuale der obern burgerlichen Stadtbehörden 1833-1852 (samt Generalregister); diese sind in digitalisierter Form zugänglich.
Die Organisation der Burgergemeinde: Der Aufbau des Archivs der Burgerkanzlei wiederspiegelt die Organisation der burgerlichen Verwaltung im Lauf der Zeit. Deshalb folgt hier eine relativ ausführliche Darstellung dazu. Der Grundaufbau der Burgergemeinde blieb über die Jahrhunderte vergleichsweise stabil. Unterste Verwaltungseinheiten sind die Abteilungen (Bibliothek, Burgerspital, Feld- und Forstverwaltung etc.), denen jeweils eine Kommission oder Direktion vorsteht. Oberste Exekutivbehörde ist der Kleine Burgerrat. Ihm zur Seite steht als Legislative der Grosse Burgerrat, in dem noch bis 1998 die Mitglieder des Kleinen Burgerrates ebenfalls Einsitz hatten. Bis heute stehen der Burgergemeindepräsident und sein Vize beiden Räten vor. Höchstes Organ ist die stimmberechtigte Burgerschaft. Daneben wurden immer wieder separate Kommissionen eingesetzt, entweder auf Zeit (z. B. Organisationskommission) oder als Gemium mit Aufgaben, die keine eigentliche Verwaltungsabteilung erfüllte (z. B. Kulturkommission). Auf der Website der Burgergemeinde (www.burgergemeindebern.ch) ist der jeweils aktuelle Stand der Organisation ersichtlich, weshalb er hier nicht im Detail ausgeführt wird. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass die Zünfte selbständige Gemeinden ohne organisatorischen Zusammenhang mit der Burgergemeinde bilden.
Die Änderungen im Lauf der Zeit: Helvetik: Erstmals wurde mit der Munizipalität eine politische Gemeinde geschaffen, die alle Einwohner des Stadtgebietes umfasste. Sie hatte vor allem ortspolizeiliche Aufgaben. Daneben bestand die Nutzungsgemeinde, zu der alle burgerlichen Familien und die ewigen Einwohner gehörten. Sie wurde von der Gemeindekammer als Verwalterin des Gemeindeguts geführt. Jene bestand aus maximal 15 Gemeindeverwaltern. Das Gemeindegut galt als Privatbesitz der Burgergemeinde; allerdings war damit die Pflicht zur Armenunterstützung verbunden. Die Gemeindekammer war nicht der Munizipalität unterstellt. Mediation: 1804 trat der neue Stadtrat die Nachfolge der helvetischen Behörden an. Die Munizipalität wurde aufgehoben, die Burgergemeinde verwaltete die Stadt wieder allein. Der ganze Kanton wurde in 5 Wahlbezirke mit je 13 Wahlzünften aufgeteilt. Die Stadt Bern war ein eigener Bezirk. Stimmberechtigte Einwohner, die nicht Burger waren, mussten demzufolge auf die einzelnen Zünfte verteilt werden, um dort ihre Stimme abzugeben. Dabei entstand ein langwieriger Streit darüber, ob die Zünfte die zugeteilten Bürger als vollberechtigte Burger annehmen müssten. 1812 wurde der Aufnahmezwang abgeschafft, so dass die Bürger nur zur Ausübung ihrer Stimmrechte auf den Zünften zugelassen wurden. Oberste Behörde war der Stadtrat, bestehend aus 40 Mitgliedern. Dieser wählte aus seiner Mitte 15 seiner Mitglieder in den kleinen Stadtrat sowie den Schultheissen und den Statthalter, die abwechslungsweise je ein Jahr den grossen oder den kleinen Rat präsidierten, und den Stadtschreiber. Die Verwaltung wurde durch 8 Kommissionen besorgt: Finanzkommission; Polizeikommission; Feld- und Forstkommission; Kommission für die Einquartierung, das Requisitionswesen und die daherige Korrespondenz mit den französischen Behörden; Schul- und Armenkommission; Waisenkommission; Bau- und Strassenkommission; Burgerkommission. Das Feld- und Forstdepartement verwaltete die städtischen (= burgerlichen) Wälder und Fluren und führte eine von der Stadtkasse unabhängige Feld- und Forstkasse. Die Waisenkommission nahm die Stelle des früheren Stadtwaisengerichts ein und hatte die Aufsicht über alle Vormundschaftssachen. Stiftungen mit besonderer Verwaltung (Burgerspital, Insel, Waisenhaus, Mushafen, Schulseckel u.a.) behielten diese Verwaltung, standen aber unter der Aufsicht der Finanzkommission. Restauration: Am 23. 12. 1813 erklärte die Kantonsregierung die Aufhebung der Mediationsakte und trat die Regierungsgewalt an die Regierung ab, die vor 1798 bestanden hatte. In der Folge übernahmen die Grossräte, die schon vor 1798 gewählt worden waren, die Regierungsgeschäfte. Sie wurden um so viele neue Mitglieder ergänzt, dass der Rat wieder 200 Personen umfasste. 1815 wurden der Landbevölkerung und den übrigen Städten 99 zusätzliche Sitze zugestanden. Mit Dekret vom 30. 12. 1816 wurde auch die Stadtverwaltung neu geregelt. Die 200 von der Stadt gewählten Grossräte bildeten nun den grossen Stadtrat. Daneben gab es die Stadtverwaltung. Sie war zuständig für „alle Verrichtungen und Geschäfte, die auf die tägliche Verwaltung des Stadtgutes Bezug haben“ (Stettler (1845): S. 161). Sie setzte sich aus 34 Mitgliedern zusammen; 17 wurden vom grossen Stadtrat, 17 von den Zünften gewählt. Von 1817 bis 1831 bestanden folgende Kommissionen und Direktionen: Finanzkommission; Baukommission; Polizeikommission; Feld- und Forstkommission; Waisenkommission; Kirchen-, Schul- und Armenkommission; Burgerkommission; Bibliothekskommission; Handels- und Gewerbskommission; Ohmgeldkommission; Spitaldirektion; Waisenhausdirektion; Insel- und Äusser-Krankenhausdirektion. Organisation der Burgergemeinde 1833-1852: Mit der liberalen Verfassung von 1831 wurden die Einwohnergemeinden wieder eingeführt. Die Burgergemeinde blieb jedoch Besitzerin des Gemeindegutes und stellte der Einwohnergemeinde das Geld zur Verfügung, das diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigte. Davon abgesehen blieben der Burgergemeinde fast nur noch Kompetenzen, welche sich auf die Regelung burgerlicher Geschäfte beschränkten. Wahlgremium war die Burgergemeindeversammlung, die vier Mal pro Jahr zusammentrat. Hauptbehörde war der Burgerrat mit 25 Mitgliedern. Ihm zur Seite stand der verstärkte Burgerrat, bestehend aus dem Burgerrat und 24 weiteren Mitgliedern. Dieser hatte allerdings nur wenige Kompetenzen, hauptsächlich die Vorberatung von Reglementen und Wahlen. Dazu gab es folgende Kommissionen und Direktionen: Organisationskommission; Finanzkommission; Bau- und Strassenkommission; Feld- und Forstkommission; Kirchen-, Burger- und Armenkommission; Bibliothekskommission; Museumskommission; Direktion der Waisenhäuser; Direktion der burgerlichen Realschule; Direktion der oberen Mädchenschule; Direktion des Burgerspitals; Direktion von Insel und Äusserem Krankenhaus. 1853-1888: Nach der definitiven Trennung von Burger- und Einwohnergemeinde, verbunden mit der Güterausscheidung Stadt – Burgergemeinde, gab sich die BG wieder eine neue Struktur mit kleineren Behörden und weniger Kommissionen. Die Burgergemeinde-Versammlung trat nur noch zwei Mal pro Jahr zusammen. Der Burgerrat umfasste noch 15 Mitglieder; zusammen mit 14 weiteren Räten bildete er den verstärkten Burgerrat. Nach dem Ausbau des Historischen Museums in den Räumen der Bibliotheksgalerie, welche nach dem Auszug des Naturhistorischen Museums frei geworden waren, bildete der Burgerrat 1881 aus der bisherigen antiquarischen Sektion der Bibliothekskommission neu die antiquarische Kommission. Sie hatte die Aufsicht über die Sammlungen des Historischen Museums. Von den andern Kommissionen und Direktionen blieben übrig: Organisationskommission; Finanz- und Burgerkommission; Feld- und Forstkommission; Bibliothekskommission; Museumskommission; Waisenhausdirektion; Spitaldirektion. 1888: Der Burgersturm und die Verfassungsabstimmungen, bei denen es um den Erhalt der Burgergemeinden ging, führten in der Burgergemeinde zur Einsicht, dass sie sich reformieren musste. Der Zwang, bei Annahme des Burgerrechts einer Zunft beitreten zu müssen, wurde abgeschafft. Damit entstand die neue Kategorie der „Burger ohne Zunftangehörigkeit“ (BOZ). Für diese übernahm die Burgergemeinde (durch die neu nicht mehr mit der Finanzkommission identische Burgerkommission) direkt die Fürsorge und Vormundschaft. Das machte die Schaffung eines burgerlichen Armengutes nötig. Um nicht weiterhin Angriffsfläche zu bieten, schaffte die Burgergemeinde den Burgernutzen ab. Dieser hatte aus einer Kombination von Holz und Feldgeld bestanden. Er wurde durch eine Rente ersetzt, welche an alle Personen ausbezahlt wurde, die vor dem 1. Januar 1889 das Burgerrecht besessen hatten. Sie wurde auf 25 Jahre beschränkt, lief also 1913 aus. Sie wurde den Zünften ausbezahlt, welche sie an die Berechtigten zu verteilen hatten. In der Gemeinde Bern wohnhafte, verheiratete Personen erhielten 50, alle Ledigen und alle im Kanton Bern ausserhalb der Stadt Wohnenden 30 Franken. Der Maximalbetrag pro Haushalt wurde in der Stadt auf 190, im übrigen Kanton auf 150 Franken festgelegt. 1892-1920: Das Organisationsreglement von 1892 brachte einige bedeutende Neuerungen. Die Gemeindeversammlung wurde zwar beibehalten, aber ab jetzt waren Wahlen und Abstimmungen geheim (Urnensystem). Neu wählte die Versammlung alle Burgerräte (bisher wurden die „engeren“ Burgerräte vom erweiterten Burgerrat gewählt). Der erweiterte Burgerrat bestand neu aus 50 Mitgliedern, der engere aus 14, die gleichzeitig dem Erweiterten angehörten. Die Organisationskommission wurde abgeschafft, deren Kompetenzen fielen an den engeren Burgerrat. Ersatzlos wurde 1893 auch die antiquarische Kommission aufgehoben, weil nun das neue Historische Museum seinen Betrieb aufnahm. Die übrigen Kommissionen blieben bestehen. Seit 1920: Als Folge des Gemeindegesetzes gab sich die Burgergemeinde 1920 wieder ein neues Organisationsreglement. Nun umfasste der grosse Burgerrat 52 Mitglieder, der Kleine 15 (die immer noch im Grossen sassen). Innerhalb der Feld- und Forstverwaltung nahm 1964 die Fachkommission für Bodenpolitik ihre Tätigkeit auf. Sie wurde 1998 wieder aufgehoben. 1974 wurde der Casino-Ausschuss, der bisher in der Domänenverwaltung angesiedelt gewesen war, verselbständigt. Er wurde 1980 in eine Kommission umgewandelt. 1980 wurde aus dem Ausschuss die Kommission für die Deposito-Cassa; neu entstand eine Fachkommission für Wirtschaftspolitik innerhalb der Finanzverwaltung. In Zusammenhang mit einer Revision des ZGB setzte der Grosse Burgerrat 1982 die Kommission zur Erhaltung der burgerlichen Aufgaben im Vormundschafts- und Fürsorgewesen ein. Sie wurde auf Anfang 1995 in Kommission für Grundsatzfragen umbenannt. 1987 entstand nach längeren Diskussionen die Zentrale Fürsorgestelle, die 2009 in Burgerliches Sozialzentrum umbenannt wurde. 1998 traten neue Satzungen in Kraft, die unter anderem die Gewaltentrennung zwischen Grossem und Kleinem Burgerrat und eine Verkleinerung des Grossen Burgerrates auf 42 und des Kleinen auf 12 Mitglieder brachten. Zudem entstand aus der Informations- und Pressestelle die Fachkommission für Information. 2002 schuf der Kleine Burgerrat die Fachkommission für Sozialfragen, die 2009 als Sozialkommission die Aufsicht über das Burgerliche Sozialzentrum übernahm. Daneben gab es weitere, zum Teil kurzlebige Kommissionen, die hier nicht alle erwähnt werden (siehe Behördenverzeichnisse).
Das Archiv befand sich bis zur Übergabe an die Burgerbibliothek am Sitz der Burgerkanzlei. Diese zog im Lauf der Zeit öfter um. Sie hatte folgende Standorte: Helvetik-1832: Kaufhaus 1832-1888: Erlacherhof 1888-1900: Münsterplatz 12 1900-1913: Bundesgasse 34 1913-1952: Bundesgasse 4 1952-2012: Amthausgasse 5
Inhalte: Das Archiv der Burgerkanzlei enthält im Prinzip drei grössere Teile: die Akten und Protokolle der beiden Räte, die Akten der Kanzlei selbst und die Akten und Protokolle der Kommissionen. Die Kommissionen und Direktionen gaben ihre Akten meist in die Burgerkanzlei, aber manchmal auch in die Abteilungen. Umgekehrt sind auch Akten der Abteilungen ins Archiv der Burgerkanzlei gelangt. Deshalb hat der Aufbau der Verwaltungsarchive eine Doppelstruktur: Der Aufbau nach Abteilungen wiederholt sich innerhalb des Kanzleiarchivs noch einmal. Für die Arbeit mit den Dokumenten der Burgergemeinde bedeutet das, dass man Akten zu einem bestimmten Thema immer sowohl in den Abteilungsarchiven als auch im Archiv der Kanzlei suchen muss. Eine Ausnahme bilden die Akten und Protokolle der Räte, die nur im Kanzleiarchiv enthalten sind. Die Aktenablage der Räte und Kommissionen war, über längere Zeit gesehen, nicht konsequent. Es gibt einen Wechsel zwischen chronologischer und thematischer Ablage. Manchmal wurden die Akten auch gleichzeitig chronologisch und nach einzelnen Themen abgelegt, wenn zu einem Thema grössere Mengen anfielen. Deshalb empfiehlt es sich, immer in beiden Aktenserien zu suchen, wenn man ein bestimmtes Thema bearbeitet. Vier Themenkreise sollen hier kurz vorgestellt werden, weil sie für die Burgergemeinde zentral sind. a) Genealogie: Die Burgergemeinde ist ein Personenverband ohne Bindung an ein Territorium. Deshalb ist es für die Behörden zentral, die Burgerschaft möglichst vollständig zu erfassen. Wichtig ist dies auch deshalb, weil im Lauf der Zeit immer wieder Leistungen und Rechte an Geschlecht und Zivilstand gebunden waren. Dies waren und sind teilweise bis heute die Stimmberechtigung, die Rentenberechtigung (1888-1913), die Berechtigung zum Bezug von Feldgeld und Burgerholz (bis 1888), das Recht auf Sozialhilfe u.s.w. Entsprechend zahlreich sind die Dokumente, die sich mit dem Bestand der Burgerschaft befassen: Stammbücher, Kirchenbücher, Zivilstandsmitteilungen, Listen von Stimm- und Rentenberechtigten. Wichtig für den Bestand der Burgergemeinde sind selbstverständlich auch die Einburgerungen. Von den Familien, die 1798 das Burgerrecht hatten, existieren heute nur noch rund 30%. Alle andern wurden seither aufgenommen. Von einer grossen Anzahl Einburgerungen sind die Akten noch vorhanden. Allerdings sind sie nur dann zugänglich, wenn sie so alt sind, dass sie nicht mehr den Bestimmungen des Datenschutzes unterliegen. b) Vermögen: Obwohl öffentlich-rechtliche Gemeinde, ist die Burgergemeinde nicht berechtigt, Steuern zu erheben. Das bedeutet, dass sie alle ihre Leistungen aus den Erträgen ihres Vermögens finanzieren muss. Dementsprechend gross ist die Bedeutung, die der Verwaltung dieses Vermögens zukommt. Dies ist die Aufgabe von Domänen- und Forstverwaltung. Auch die DC-Bank spielt mit ihren jährlichen Abgaben an die Burgergemeinde eine Rolle. Ein Spezialfall ist das Burgerspital, das über eigenen Besitz verfügt. Erst seit 2003 betreut die Domänenverwaltung die Liegenschaften des Burgerspitals; vorher war der Einzieher dafür verantwortlich. Im Zusammenhang mit diesem Besitz entstanden Marchbeschreibungen, Zehntpläne, Pläne von Bauten auf Liegenschaften des Spitals und Akten zu deren Verwaltung. Als Beispiele seien hier nur die St. Petersinsel und die Kientalalpen erwähnt. Viele dieser Dokumente sind für Ortshistoriker interessant. c) Sozialwesen: An sich ist die Sozialhilfe Sache der Zünfte. Aber für die rund 10% der Burgerschaft, die keiner Zunft angehören, war bis 2008 die Burgerkommission mit dem Almosner für die B.O.Z. zuständig. Ab 2009 übernimmt das Burgerliche Sozialzentrum unter der Aufsicht der Sozialkommission diese Aufgabe. In den Protokollen der Burgerkommission und den Dokumenten betreffend Fürsorge und Vormundschaft ist diese Tätigkeit dokumentiert. Auch in diesem Fall gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. d) Kultur und Subventionen: Die Burgergemeinde hat und hatte einen erheblichen Einfluss auf das kulturelle Leben Berns. Seinen sichtbarsten Ausdruck findet dieser in den burgerlichen Kulturinstituten Burgerbibliothek, Naturhistorisches Museum und Kulturcasino. Daneben ist die Burgergemeinde in vielen Instituten direkt eingebunden (Beispiel: Historisches Museum), oder sie bezahlt via Unterstützungsbeiträge einen Teil der Tätigkeit (Symphonieorchester, Kunstmuseum etc.). Auch mit einmaligen Beiträgen werden immer wieder Projekte unterstützt. Dazu kommen Stiftungen mit kultureller Zweckbestimmung, wie etwa die Kulturstiftung und die Paul Klee-Stiftung. Auch bei der Gründung verschiedener Kulturinstitute war die Burgergemeinde involviert, weshalb sich im Archiv Aktenbestände zu den Neubauten von Historischem Museum und Stadttheater finden. Dazu kommt noch der jährliche Kulturpreis. Spuren dieses kulturellen Engagements gibt es quer durch alle Abteilungen, weil sich viele Instanzen damit beschäftigten: nebst den Kulturinstitutionen selbst waren dies Finanz- und Kulturkommission, die Präsidialabteilung und der Kleine Burgerrat.
Suche: Das Inhaltsverzeichnis bildet in erster Linie den organisatorischen Aufbau der Verwaltung ab. In der gedruckten Version des Inventars gibt es einen Index. Er erlaubt eine Suche nach Sachbegriffen; allerdings ist es nicht eine konsequente inhaltliche Verschlagwortung, sondern eine alphabetische Liste von Begriffen, die im Titel der Dokumente vorkommen. Um den Index zu entschlacken, wurde nicht alles indexiert. Nicht aufgenommen wurden Informationen, die aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich sind. Das betrifft etwa Protokolle, Akten, Rechnungen etc. einzelner Verwaltungsabteilungen und Kommissionen. Hingegen wurden Themen, die aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich werden dann in den Index aufgenommen, wenn sie in einem andern als dem zu erwartenden Kapitel vorkommen (Beispiel: „Burgerspital“ im Kapitel „Finanzkommission“). In der Datenbank kann mit Volltext und über die Orte- und Personendeskriptoren gesucht werden.
Einsichtsrecht / Persönlichkeitsschutz: Die Burgergemeinde unterliegt der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung zum Persönlichkeits- und Datenschutz sowie zu den Einsichtsrechten, die im kantonalen Informationsgesetz definiert sind. Obwohl die Akten und Dokumente der Exekutive grundsätzlich nach 30 Jahren zugänglich sind, muss die Schutzfrist in einzelnen Fällen verlängert werden, weil sie schützenswerte Daten enthalten. Dies gilt in besonderem Masse für die Akten der Burgerkommission, weil sich diese mit den Einburgerungen und bis zur jüngsten Gegenwart mit dem Sozialwesen befasst hat. Aber auch im Kanzleiarchiv gibt es Akten, in die nur auf Gesuch hin Einsicht gewährt wird. Das sind beispielsweise die Zivilstandsregister oder die Einburgerungsgesuche. |
Umfang: | 161 Laufmeter |
Link: | Website |
| Burgerratsprotokolle 1833-1852 |
Bestandesbeschreibung |
Bibliographie: | Burgergemeinde (1986) |
| Gutjahr (2018) |
| Haag (1968) |
| Markwalder (1926) |
| Rieder (2008) |
| Stalder u.a. (2015) |
| Stettler (1845) |
| Wattenwyl (1926) |
|
Level of description: | Detailliert |
Finding Aid Form: | Analog |
| Digital |
Quality of finding aid: | Vollinventar |
Level: | Bestand |
|
|
Descriptors |
Entries: | Haag (1968) (Bibliographie/Nachschlagewerke\H) |
| Markwalder (1926) (Bibliographie/Nachschlagewerke\M) |
| Burgergemeinde (1986) (Bibliographie/Nachschlagewerke\B) |
| Wattenwyl (1926) (Bibliographie/Nachschlagewerke\W) |
| Rieder (2008) (Bibliographie/Nachschlagewerke\R) |
| Stettler (1845) (Bibliographie/Nachschlagewerke\St) |
| Stalder u.a. (2015) (Bibliographie/Nachschlagewerke\St) |
| Gutjahr (2018) (Bibliographie/Nachschlagewerke\G) |
|
Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://katalog.burgerbib.ch/detail.aspx?ID=148646 |
|
Social Media |
Share | |
|
|