Mss.h.h.XLI.8 (3) 7.1.1475: Schultheiss und Rat von Bern verfügen, dass die beiden minderjährigen Söhne, Uhlrich und Sebastian von Luternau, Söhne des verstorbenen Hans Uhlrich von Luternau, in den nächsten fünf Jahren für die von ihrem Vater geerbten Schulden nicht belangt werden sollen, auch ihr

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:Mss.h.h.XLI.8 (3)
Titel:7.1.1475: Schultheiss und Rat von Bern verfügen, dass die beiden minderjährigen Söhne, Uhlrich und Sebastian von Luternau, Söhne des verstorbenen Hans Uhlrich von Luternau, in den nächsten fünf Jahren für die von ihrem Vater geerbten Schulden nicht belangt werden sollen, auch ihre Vögte nicht
Stufe:Akten/Dossier/Grafik/Bandteil/Korrespondenz

Persistent Identifiers (PIDs)

ARK:https://ark.burgerbib.ch/ark:36599/kzvks7wnz1r
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://katalog.burgerbib.ch/detail.aspx?ID=36529
 

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